Wer Kampfhunde hält, braucht kein Okay vom Vermieter
Hat ein Vermieter der Hundehaltung in einem Einfamilienhaus zugestimmt, dann darf die Mieterin auch zwei Kampfhunde halten, solange ihre Tiere die Nachbarn nicht konkret belästigen. (Landgericht Offenburg, Az. 1 S 36/97)